Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020

Informationen

Datum
29. November 2020
Kontakt
Peter Lüönd
Beschreibung
Eidgenössische Volksabstimmung

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Beschreibung
In der Schweiz sind die Produktion und die Ausfuhr von Kriegsmaterial wie Pistolen, Sturmgewehren und Schützenpanzern streng geregelt. Die Finanzierung und die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Personenminen und Streumunition sind ebenso gesetzlich verboten wie der Handel mit diesen Waffen.

Dem Initiativkomitee geht das heutige Recht zu wenig weit: Es will das Finanzierungsverbot auf jegliche Art von Kriegsmaterial ausweiten: Zum einen sollen Kriegsmaterialproduzenten keine Kredite mehr erhalten; zum anderen soll auch der Besitz von Aktien von Kriegsmaterialproduzenten und Anteilen an Fonds, die solche Aktien enthalten, verboten werden. Achtung: Als Kriegsmaterialproduzenten würden gemäss Initiative alle Unternehmen gelten, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Überdies soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass dieses Verbot weltweit für Banken und Versicherungen angewendet wird.

Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen des Initiativkomitees. Sie sind aber der Auffassung, bei einer Annahme der Initiative würden weder weniger Waffen produziert noch weniger Konflikte geführt. Zudem wären die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz schädlich: Die Anlagemöglichkeiten für die Altersvorsorge und die AHV/IV würden stark eingeschränkt, und die KMU, die unter nach dem 5-Prozent-Kriterium als Kriegsproduzenten gelten würden, erhielten keine Kredite mehr.
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Beschreibung
Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Standards beteiligt.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Standards jedoch zu wenig weit. Darum wollen sie strengere gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangen sie, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen sollen von Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden.

Das Parlament teilt das Anliegen der Initiative, die vorgesehenen Haftungsregeln gehen ihm aber zu weit. Darum hat es einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, den auch der Bundesrat unterstützt. Dieser Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt neue Pflichten zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsüberprüfung ein. Von Gesetzes wegen werden die Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet.

Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Tochterunternehmen und wirtschaftlich unabhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Wer gegen die neuen Pflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft.

Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde er dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet.
Ebene
Bund
Art
-