Kontakt

Bestattungs- & Erbschaftswesen Unterägeri
Frau Andrea Iten
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
+41 41 754 55 02
andrea.iten@unteraegeri.ch

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.
 

Todesfall  –  was tun?

Sie haben einen Todesfall in der Familie oder näherem Umfeld? Unser herzliches Beileid!
Sie sind nicht allein, wir helfen Ihnen gerne.
 

1. Tod zu Hause

  • Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt benachrichtigen
  • Bestattungsinstitut verständigen für die Einsargung und Überführung
     

2. Tod infolge eines Unfall

  • Polizei benachrichtigen (117)
  • Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen beigezogen werden
     

3. Tod im Spital oder Heim

Die Spital- bzw. Heimbehörden sind Ihnen behilflich und erledigen die meisten Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt zugestellt.
 

4. Anmeldung des Todesfalles

Der Hinschied eines Angehörigen muss innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Es wird jedoch empfohlen, einen Todesfall rasch möglichst anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch Verwandte oder Bekannte erfolgen.
Das Bestattungsamt bittet um eine vorgängige Terminvereinbarung: +41 41 754 55 02.
 

5. Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original, wenn der Tod zu Hause erfolgt ist (sonst genügt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung oder der vom Spital/Heim ausgestellten Todesanmeldung)
  • Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis
  • Ausländische Staatsangehörige haben – falls kein Familienbüchlein vorliegt – Pass der verstorbenen Person mitzubringen
  • Bestattungswunsch der verstorbenen Person – sofern vorhanden und nicht bereits auf der Gemeinde deponiert
  • Hat die verstorbene Person ein Testament, Ehe- und Erbvertrag, Erbvertrag oder eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, ist es empfehlenswert, dieses Dokument mitzubringen, falls dieses nicht bereits auf der Gemeinde deponiert ist.
     

6. Bevor Sie zum Bestattungsamt gehen, machen Sie sich bitte Gedanken zu folgenden Fragen:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Bei Kremation, Art des Grabes: Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab oder bestehendes Grab
  • Wann und wo sollen die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?


7. Was macht das Bestattungsamt?

Während des Trauergespräches besprechen wir mit Ihnen das Organisatorische der Bestattung und übernehmen im Anschluss die folgenden Aufgaben für Sie:

  • Die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort in den Aufbahrungsraum oder ins Krematorium
  • Die Anmeldung der Kremation
  • Die Benachrichtigung des Werkdienstes
  • Die amtliche Publikation in den Zuger Zeitungen, im Anschlagkasten und auf der Website der Gemeinde Unterägeri
     

8. Todesfall an Wochenenden oder Feiertagen

Bei einem Todesfall am Wochenende oder an Feiertagen wenden Sie sich an unser Bestattungsunternehmen:

Rogenmoser Bestattungen, Hauptstrasse 28, 6315 Oberägeri, + 41 41 750 30 01


Wir empfehlen Ihnen das Merkblatt Todesfall  sowie die Checkliste für Angehörige anzuschauen und auszudrucken  –  das wird Ihnen in dieser Zeit sehr helfen, den Überblick zu bewahren.

 

Todesurkunden

Todesurkunden (schweizerische und internationale) von in Unterägeri verstorbenen Personen bestellen Sie bitte beim Zivilstandsamt Kreis Zug. Eine Todesurkunde kostet CHF 30.00.

Todesurkunden von im Kantonsspital Baar verstorbenen Personen bestellen Sie bitte beim Zivilstandsamt Kreis Baar

Zivilstandsamt Kreis Zug
Gubelstrasse 22
6301 Zug
+41 58 728 91 20
zivilstandsamt@stadtzug.ch
Website

Zivilstandsamt Kreis Baar
Rathausstrasse 2
6341 Baar
+41 41 769 01 30
zivilstandsamt@baar.ch
Website

 

Zugehörige Objekte

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